Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Anwendungen (nachfolgend „Apps") der detco GmbH (nachfolgend „Anbieter").
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  4. Diese AGB bilden die allgemeine vertragliche Grundlage für die Nutzung der vom Anbieter angebotenen SaaS-Apps. Die jeweils vereinbarten Leistungen, Funktionen und Preise ergeben sich aus dem Bestellprozess sowie den gegebenenfalls einbezogenen Leistungsbeschreibungen und ergänzenden Vereinbarungen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die im jeweiligen Bestellprozess ausgewählte App für die cloudbasierte Nutzung über das Internet zur Verfügung.
  2. Die Apps können insbesondere Schnittstellen, Integrationen und sonstige cloudbasierte Funktionen bereitstellen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus den Angaben im jeweiligen Bestellprozess und den dort gegebenenfalls einbezogenen Leistungsbeschreibungen.
  3. Der Anbieter schuldet ausschließlich die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen. Individuelle Softwareentwicklungen, Anpassungen, zusätzliche Dienstleistungen oder sonstige Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht gesondert vereinbart wurden.
  4. Die Nutzung der Apps kann voraussetzen, dass der Kunde über ein geeignetes externes System, beispielsweise ein Property-Management-System (PMS), verfügt. Die Bereitstellung und der Betrieb dieses externen Systems sind nicht Bestandteil des Vertrags mit dem Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Bestellung und Vertragsschluss

  1. Die Bestellung einer App erfolgt online über den vom Anbieter bereitgestellten Bestellprozess.
  2. Im Bestellprozess werden die jeweils ausgewählte App, der vereinbarte Leistungsumfang, etwaige Nutzungsgrenzen, die Preise, der Abrechnungszeitraum, gegebenenfalls eine kostenlose Testphase sowie die Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen dargestellt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellprozess dargestellten Angaben vor Abschluss der Bestellung zu prüfen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die dargestellten Leistungen und Preise zur Kenntnis genommen hat und den vorliegenden AGB zustimmt. Dies umfasst insbesondere die Regelungen zur automatischen Umstellung einer kostenlosen Testphase in ein kostenpflichtiges Abonnement, sofern eine solche Testphase angeboten wird.
  4. Der Anbieter stellt die im Online-Bestellprozess dargestellten Vertragsbedingungen als verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags bereit. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot durch die im Bestellprozess vorgesehene verbindliche Bestellung annimmt. Eine gesonderte Annahmebestätigung durch den Anbieter ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich.
  5. Der Anbieter kann die Bestelldaten und den Zeitpunkt des Vertragsschlusses elektronisch dokumentieren. Die Erstellung oder Übersendung eines gesonderten Vertragsdokuments in Form einer PDF- oder Word-Datei oder einer gesonderten Vertragsbestätigung per E-Mail ist nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss.
  6. Die bestellende Person bestätigt, dass sie berechtigt ist, den Kunden rechtsverbindlich zu vertreten oder die Bestellung mit entsprechender Berechtigung vorzunehmen.
  7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die ihm im Bestellprozess zugänglich gemachten Vertragsinformationen und Bestelldaten angemessen zu speichern oder anderweitig zu dokumentieren.

§ 4 Kostenlose Testphase

  1. Sofern im Bestellprozess angeboten, kann der Kunde eine App zunächst für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos testen. Maßgeblich sind der im Bestellprozess angegebene Beginn und das dort ausgewiesene Ende der Testphase.
  2. Nach Ablauf der Testphase wird der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt, sofern der Kunde den Vertrag nicht spätestens bis zum letzten Tag der Testphase wirksam kündigt.
  3. Die Kündigung während der Testphase verhindert den Übergang in das kostenpflichtige Abonnement. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf der Testphase, sofern im Bestellprozess nichts Abweichendes vereinbart ist.
  4. Der Preis, der nach Ablauf der Testphase gilt, sowie der Zeitpunkt des Beginns der kostenpflichtigen Nutzung werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung im Bestellprozess angezeigt.
  5. Ein Anspruch auf wiederholte kostenlose Testphasen besteht nicht. Der Anbieter kann weitere Testphasen nach eigenem Ermessen anbieten oder ablehnen.

§ 5 Bereitstellung und Nutzung der Apps

  1. Der Anbieter stellt die vereinbarte App als cloudbasierte Anwendung über das Internet bereit. Eine lokale Installation beim Kunden ist grundsätzlich nicht erforderlich, soweit nicht für einzelne Funktionen ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Hierzu zählen insbesondere ein geeigneter Internetzugang sowie die Verfügbarkeit und ordnungsgemäße Funktionsweise gegebenenfalls angebundener Dritt- oder PMS-Systeme.
  3. Soweit die App mit einem externen PMS oder anderen Drittanbietern verbunden ist, hängt ihre Funktionsfähigkeit auch von der Verfügbarkeit, den Schnittstellen und den technischen Bedingungen dieser Drittanbieter ab. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Änderungen oder Einschränkungen, die von diesen Drittanbietern vorgenommen werden.
  4. Der Anbieter darf die Apps technisch weiterentwickeln, aktualisieren und anpassen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte wesentliche Leistungsumfang nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
  5. Über wesentliche Änderungen, die sich erheblich auf die Nutzung der App auswirken, wird der Anbieter den Kunden in angemessener Weise informieren, soweit dies zumutbar und erforderlich ist.

§ 6 Support

  1. Der Anbieter stellt für die Apps einen allgemeinen Support im Rahmen des jeweils angebotenen Leistungsumfangs bereit. Der grundsätzliche Umfang des Supports ist für alle Apps einheitlich, soweit im Bestellprozess oder in einer ergänzenden Vereinbarung nichts anderes geregelt ist.
  2. Die verfügbaren Supportkanäle sowie etwaige Supportzeiten werden auf der Website des Anbieters oder innerhalb der jeweiligen App bekannt gegeben.
  3. Der Support bezieht sich auf Fragen zur Nutzung und auf technische Probleme, die die vom Anbieter bereitgestellte App betreffen.
  4. Nicht umfasst sind insbesondere allgemeine IT-Beratung, die Betreuung der IT-Infrastruktur des Kunden, die Fehlerbehebung in externen PMS- oder Drittanbietersystemen sowie Leistungen, die über den vereinbarten Funktionsumfang hinausgehen.
  5. Abweichende Reaktionszeiten, garantierte Bearbeitungszeiten oder besondere Service-Level gelten nur, wenn diese ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde darf die App ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs nutzen.
  2. Der Kunde darf die App Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung des Anbieters zum eigenständigen Gebrauch überlassen, weiterverkaufen oder anderweitig kommerziell verwerten, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich gestattet ist.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung und während der Vertragslaufzeit vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Änderungen relevanter Angaben zeitnah mitzuteilen.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Übermittlung sämtlicher Daten berechtigt ist, die er oder von ihm eingesetzte Dritte im Rahmen der App verarbeiten lassen.
  5. Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugte Zugriffe auf seine Systeme und die von ihm genutzten Anwendungen zu verhindern. Er hat insbesondere Zugangsdaten und sonstige sicherheitsrelevante Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  6. Der Kunde darf die App nicht missbräuchlich nutzen, keine rechtswidrigen Inhalte übermitteln und keine Handlungen vornehmen, die die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der App oder der Systeme des Anbieters beeinträchtigen.
  7. Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten kann der Anbieter den Zugang zur App nach vorheriger Information des Kunden vorübergehend beschränken oder sperren, soweit dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Verhinderung weiterer Verstöße oder aus rechtlichen Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. Bei Gefahr im Verzug kann die Information nachgeholt werden.

§ 8 Preise, Abrechnung und Zahlung

  1. Es gelten die Preise, die dem Kunden im Zeitpunkt der Bestellung im Online-Bestellprozess angezeigt werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich, soweit im Bestellprozess nichts anderes angegeben ist.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereitzustellen und Änderungen zeitnah mitzuteilen.
  5. Die vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die App nicht oder nur teilweise nutzt, sofern der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß bereitstellt und keine abweichende Vereinbarung besteht.
  6. Eine Überschreitung vereinbarter Nutzungsgrenzen oder eine zusätzliche Nutzung wird nur dann gesondert berechnet, wenn der Kunde dieser zusätzlichen Nutzung und deren Kosten zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Vor der Zustimmung müssen die maßgebliche Preisgrundlage und gegebenenfalls die geltende Nutzungsgrenze nachvollziehbar dargestellt werden.
  7. Der Kunde kann mit Forderungen des Anbieters nur aufrechnen, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Mängeln oder Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.

§ 9 Preisänderungen

  1. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die Zukunft anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren für die Bereitstellung der App ändern. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Hosting und Infrastruktur, Drittanbieterleistungen, Lizenzen, Sicherheitsmaßnahmen, Wartung, Support sowie gesetzliche oder regulatorische Anforderungen.
  2. Eine Preisänderung darf nicht allein der Erhöhung des Gewinns dienen. Kostensenkungen, die sich auf die Bereitstellung der App auswirken, sind bei der Preisgestaltung angemessen zu berücksichtigen.
  3. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten einer Preisänderung in Textform. Die Mitteilung enthält den bisherigen und den neuen Preis, den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie eine nachvollziehbare Begründung der Änderung.
  4. Im Fall einer Preisänderung ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Preisänderung außerordentlich zu kündigen. Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung über die Preisänderung auf dieses Kündigungsrecht und die geltende Frist hin.
  5. Die Kündigung aufgrund einer Preisänderung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung wirksam, sofern der Kunde keinen späteren Beendigungszeitpunkt angibt.
  6. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend. Für eine bereits laufende kostenlose Testphase gilt der im Bestellprozess ausgewiesene Preis für den anschließenden kostenpflichtigen Zeitraum, soweit der Kunde vor Ablauf der Testphase keine abweichende Vereinbarung ausdrücklich akzeptiert.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Sofern im Bestellprozess nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag nach Ablauf einer etwaigen kostenlosen Testphase auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 15 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Partei.
  3. Die Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail, oder über eine vom Anbieter bereitgestellte Kündigungsfunktion erfolgen, sofern eine solche verfügbar ist. Der Anbieter stellt sicher, dass eine über den Online-Bestellprozess abgeschlossene App grundsätzlich auf einem zumutbaren elektronischen Weg gekündigt werden kann.
  4. Die Nichtnutzung einer SaaS-App durch den Kunden, insbesondere das Ausbleiben von Zugriffen oder die fehlende Nutzung einzelner Funktionen, stellt keine Kündigung dar und beendet den Vertrag nicht automatisch. Gleiches gilt für die Deaktivierung, Trennung oder Entfernung der App-Integration aus einem angebundenen Property-Management-System (PMS) oder einem sonstigen Drittsystem. Diese Maßnahmen stellen für sich genommen keine Kündigung dar. Der Vertrag kann ausschließlich nach Maßgabe der in diesen AGB geregelten Kündigungsbestimmungen beendet werden. Die vertraglichen Zahlungspflichten bleiben bis zur wirksamen Beendigung des Vertrags bestehen.
  5. Wird eine App separat bestellt, kann der Vertrag über diese App unabhängig von Verträgen über andere Apps gekündigt werden, sofern im Bestellprozess nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  7. Soweit eine außerordentliche Kündigung wegen einer Pflichtverletzung erfolgt, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen, sofern dies nicht gesetzlich entbehrlich ist.

§ 11 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit der Apps. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, höhere Gewalt oder Beeinträchtigungen von Drittanbietersystemen entstehen.
  3. Der Anbieter wird geplante Wartungsarbeiten, soweit möglich, zu Zeiten durchführen, in denen mit einer geringeren Beeinträchtigung der Nutzung zu rechnen ist.
  4. Gesetzliche Rechte des Kunden bei erheblichen oder dauerhaften Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 12 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die vereinbarte App im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen.
  2. Sämtliche Rechte an der App, ihrer Software, ihrer Benutzeroberfläche, der Dokumentation sowie den zugehörigen Inhalten und Materialien verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Der Kunde darf die App nicht über den vertraglich gestatteten Umfang hinaus vervielfältigen, verändern, verbreiten oder Dritten zugänglich machen. Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen bleiben hiervon unberührt.
  4. Der Kunde darf die App nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.
  5. Die Rechte an den vom Kunden oder in seinem Auftrag übermittelten Daten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt dem Anbieter die Rechte ein, die erforderlich sind, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Diese Berechtigung besteht nur im hierfür erforderlichen Umfang und für die Dauer der erforderlichen Verarbeitung.

§ 13 Datenschutz und Datenverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, wird die hierfür erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) in die vertraglichen Vereinbarungen einbezogen. Mit der Bestätigung dieser AGB im Online-Bestellprozess bestätigt der Kunde zugleich die Einbeziehung und Akzeptanz der AVV, sofern diese dem Kunden vor Abschluss der Bestellung zugänglich gemacht wurde.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erfolgt. Dies umfasst insbesondere die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen gegenüber betroffenen Personen.
  3. Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten um. Soweit eine AVV abgeschlossen wurde, richten sich die Einzelheiten nach dieser Vereinbarung.
  4. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern sowie etwaige Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen und einer gegebenenfalls abgeschlossenen AVV.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
  2. Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeitenden, Beratern und sonstigen zur Mitwirkung berechtigten Personen nur zugänglich gemacht werden, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
  4. Die Vertraulichkeitspflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 15 Mängel und Gewährleistung

  1. Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.
  2. Der Kunde hat erkennbare Funktionsstörungen oder Mängel zeitnah und möglichst nachvollziehbar zu melden. Die Meldung soll eine Beschreibung des Problems und, soweit möglich, Informationen zu dessen Auftreten enthalten.
  3. Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Zeit prüfen und, soweit sie in seinem Verantwortungsbereich liegen, nach den gesetzlichen Vorschriften beheben.
  4. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung ausschließlich durch die Systeme des Kunden, unsachgemäße Nutzung, nicht unterstützte technische Voraussetzungen oder externe Systeme verursacht wird, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
  5. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 16 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss gesetzlich zwingend unzulässig ist. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit eine Haftungsbeschränkung im konkreten Fall gesetzlich nicht zulässig ist.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter ausschließlich auf Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, soweit diese Schäden nicht nach den vorstehenden Bestimmungen zu ersetzen sind.
  5. Der Anbieter übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel, soweit ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
  6. Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von externen PMS-Systemen, Schnittstellen, Telekommunikationsnetzen oder sonstigen Drittanbieterleistungen, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat. Eine Haftung für Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 17 Höhere Gewalt

  1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt und dessen Auswirkungen auch bei angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können.
  2. Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetzen sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse umfassen.
  3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, zeitnah über das Ereignis und seine voraussichtlichen Auswirkungen.
  4. Dauert die durch höhere Gewalt verursachte wesentliche Beeinträchtigung länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern ihr eine Fortsetzung nicht zumutbar ist. Bereits entstandene Zahlungspflichten bleiben hiervon unberührt.

§ 18 Änderungen der Apps und der Vertragsbedingungen

  1. Der Anbieter kann die Apps im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen weiterentwickeln, aktualisieren und technisch verändern. Dabei bleibt der wesentliche vereinbarte Leistungsumfang gewahrt, soweit nicht eine zulässige Anpassung nach diesen AGB oder eine gesonderte Vereinbarung erfolgt.
  2. Änderungen dieser AGB werden nicht allein dadurch Vertragsbestandteil, dass sie auf der Website des Anbieters veröffentlicht werden.
  3. Änderungen der Vertragsbedingungen erfolgen nur, wenn sie zwischen den Parteien wirksam vereinbart werden oder eine gesetzliche beziehungsweise vertraglich wirksame Grundlage für die Änderung besteht.
  4. Individuelle Entwicklungsleistungen, Erweiterungen oder sonstige Anpassungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 19 Vertragsende und Daten

  1. Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Kunden an der jeweiligen App.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für ihn erforderlichen Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern oder zu exportieren, soweit entsprechende Exportmöglichkeiten bereitgestellt werden.
  3. Soweit technisch möglich und rechtlich zulässig, stellt der Anbieter dem Kunden nach Vertragsende für einen Zeitraum von 30 Tagen eine Möglichkeit zum Export der vom Kunden bereitgestellten Daten zur Verfügung. Dies gilt nicht, soweit eine solche Bereitstellung technisch nicht möglich ist oder gesetzliche beziehungsweise berechtigte Sicherheitsgründe entgegenstehen.
  4. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Anbieter die betreffenden Daten löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.
  5. Daten in Sicherungskopien können im Rahmen der üblichen Sicherungs- und Löschzyklen des Anbieters gelöscht werden, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
  6. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, richten sich Rückgabe und Löschung dieser Daten vorrangig nach den Bestimmungen einer abgeschlossenen AVV und den geltenden Datenschutzvorschriften.

§ 20 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden nur dann namentlich oder unter Verwendung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen als Referenz nennen, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.

§ 21 Übertragung von Rechten und Pflichten

  1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Rahmen einer Umstrukturierung, Unternehmensübertragung oder vergleichbaren Maßnahme auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt hierfür, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere eine Erklärung per E-Mail.
  5. Die Parteien sind verpflichtet, Änderungen ihrer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Kontaktdaten zeitnah mitzuteilen.